Einstweilige Verfügung der Swarovski AG durch Lorenz, Seidler, Gossel wegen Markenrechtsverletzung

Es liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München zugunsten der Firma Swarovski AG, Dröschistraße 15, FL-9495 Triesen/Liechtenstein vor. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel in München.

In der einstweiligen Verfügung ist es dem Antragsgegner bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr für […..] die Bezeichnung „Swarovski“ zu verwenden, insbesondere unter dieser Kennzeichnung derartige Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder diese Kennzeichnung in der Werbung für diese Waren zu benutzen, insbesondere gemäß der nachstehenden ebay-Artikelbeschreibung [….]. Dem Antragsgegner wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Streitwert wurde auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

Verhalten nach Zugang einer solchen einstweiligen Verfügung:

Im Normalfall erhält der Antragsgegner lediglich eine beglaubigte Kopie der einstweiligen Verfügung. Die einstweilige Verfügung enthält regelmäßig keine Begründung. Insofern ist der der einstweiligen Verfügung zugrunde liegende Sachverhalt häufig unklar, insbesondere dann, wenn der Antragsgegner zuvor nicht abgemahnt wurde oder die Abmahnung nicht erhalten hat.

Generell empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Höchst vorsorglich und soweit möglich sollte das Verbot zunächst beachtet werden.
  • Sachverhalt ermitteln – Im Zweifel Akteneinsicht beantragen!
  • Prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, insbesondere ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
  • Je nach Ergebnis: Rechtsmittel einlegen oder Verfahren beenden durch geeignete Erklärungen.
  • Welche Rechtsmittel in Betracht kommen oder wie das Verfahren endgültig beendet werden kann, erfordert eine sorgfältige Prüfung durch einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt.

Informationen zu Abmahnungen der Firma Swarovski AG finden Sie [Hier].

Wenn Sie auch eine einstweilige Verfügung der Firma Swarovski AG erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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